Zwingerhaftpflicht – der umfassende Ratgeber zum Schutz mehrerer Hunde

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Die Zwingerhaftpflicht wird manchmal ebenso Mehrhundehaftpflicht für Züchter oder Hundezüchterhaftpflicht genannt. Bei der Zwingerhaftpflicht handelt es sich um die Hundehaftpflicht für Hundezüchter, die einige gewöhnliche Hunde oder sogar Kampfhunde besitzen. Dabei ist die Bezeichnung Zwingerhaftpflicht nur ein Produktname.

Sie bedeutet nicht, dass diese Tiere zwingend im Hundezwinger gehalten werden müssen. Beim Abschließen der Zwingerhaftpflicht hält man dann genau fest, welche Hunde entsprechend im Besitz sind.

Wenn die Stammhunde Welpen zur Welt bringen, sind sie durch die Zwingerhaftpflicht automatisch mitversichert bis diese sechs Monate alt sind. Bei der Zwingerhaftpficht spricht man generell vom Ersetzen eventueller Schäden an Dritten. Das können nicht nur Personenschäden, sondern ebenso Vermögens- oder Sachschäden sein.

Wann eine Zwingerhaftpflicht abgeschlossen werden sollte

In der Bundesrepublik gibt es für die Halter von allen Hunderassen die Gefährdungshaftung. Für die Hundebesitzer heißt das, dass ebenso ohne eigenes Verschulden laut dem Gesetz prinzipiell mit dem ganzen Privatvermögen in nicht begrenzter Höhe zu haften ist, wenn einer der Hunde einen Dritten schädigt.

Dies kann unter anderem große finanzielle Belastungen bedeuten, da eine Privathaftpflichtversicherung an dieser Stelle keineswegs für Hundehalterinnen und Hundehalter leistet. Diese Versicherung schließt lediglich Kleintiere ein, wie zum Beispiel Katzen.

Im Versicherungsschutz wird diese Lücke mit einer Zwingerhaftpflicht geschlossen, weil sie Hundeeigentümer von Schadensersatzansprüchen freistellt und das Abwickeln eines Versicherungsfalls koordiniert.

Welchen Schutz eine Zwingerhaftpflicht bietet

Wie die Hundehaftpflicht bietet ebenso die Zwingerhaftpflicht die Absicherung für Haftpflichtschäden vom Hund, lediglich hier für Hundezüchter mit mindestens einem Vierbeiner. Es werden Vermögens-, Personen- und Deckschäden gezahlt, da der Besitzer für sämtliche Schäden, die sein Tier verursacht, mit dem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftet.

Auf einmal sieht der Hund einen Vogel, eine Katze oder einen Hasen und stößt damit das Fahrrad vom Nachbarn, welches dann gegen ein Auto fällt und bei diesem Lackschäden oder Dellen verursacht. Noch heikler wird es, wenn Personen verletzt werden und Kosten für Behandlungen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld zu übernehmen sind.

Zwingerhaftpflicht

Grundsätzlich haftet bei einem Personen- oder Sachschaden stets der jeweilige Hundehalter. Allerdings ist zu beachten, dass nur Schäden gedeckt sind, welche durch das Tier an fremden Objekten und Menschen verursacht werden. Verletzungen, die der Halter des Hundes selbst durch seinen Vierbeiner erfährt, sind nicht inbegriffen.

Leistungen einer Zwingerhaftpflicht

Hauptsächlich reguliert die Zwingerhaftpflicht Schäden, welche der Hund einem Dritten zufügte. Hierzu zählen neben den Personen-, Sach- und Vermögensschäden ebenso das Prüfen der Schadensersatzansprüche sowie hiermit verbunden gegebenenfalls ebenso das Abwehren von unberechtigten Schadensersatzansprüchen.

Das heißt, dass bei einem eventuellen Rechtsstreit der Haftpflichtversicherer den entsprechenden Prozess führt sowie die Kosten übernimmt. Möglich sind bei einer Zwingerhaftpflicht noch die folgenden speziellen Leistungseinschlüsse und

Erweiterungsmöglichkeiten der Zwingerhaftpflicht:

  • Tierhüterrisiko
  • hohe Versicherungssummen wählbar bis zu 15 Millionen
  • internationale Auslandsaufenthalte
  • Teilnahme an Turnieren und Veranstaltungen, wie etwa Geschicklichkeitsprüfungen, Hundeshows
  • kein Leinenzwang
  • Mietsachschäden
  • Mitversichern von Welpen
  • Versicherungsschutz im Hundeverein
  • kein Maulkorbzwang
  • Flyball und Agility
  • Trainieren auf dem Hundeplatz
  • bei Nachfrage preiswerte Beiträge mit Selbstbeteiligung

Oftmals bieten Versicherer umfangreiche Kombi-Pakete an die eine Hunde OP Versicherung und eine Krankenversicherung für Hunde beinhaltet.

Bei Tod oder Abgabe des Hundes endet die Zwingerhaftpflicht

Wenn eine der Tiere vor dem Vertragsablauf abgegeben wird oder stirbt, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag wird gleich aufgehoben, wenn man der Versicherungsgesellschaft als Todesnachweis eine Tierarztbescheinigung beziehungsweise über die Veräußerung des Hundes ein Nachweis einreicht. Beiträge, die möglicherweise zu viel bezahlt wurden, erstattet der Versicherer.

Was im Schadensfall zu unternehmen ist

Wenn einer der Tiere doch mal einen Dritten geschädigt hat und damit die Zwingerhaftpflicht beansprucht werden muss, ist es wichtig, dass die betreffende Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich und umfassend benachrichtigt wird.

Schadensbeispiele

  1. Das Gartentürchen war keineswegs ordentlich verschlossen, und der Vierbeiner rennt auf die angrenzende Straße. Ein Motorradfahrer, der vorbeikommt, hat nicht mehr die Möglichkeit, frühzeitig zu bremsen und stürzt. Hierbei erleidet er starke Prellungen und einige Rippenbrüche. Dem Geschädigten entstanden hier aufgrund von Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Instandhaltung des Fahrzeugs sowie Ersatz der kaputten Kleidung ein Schaden von 6.300 Euro.
  2. Nach einem Abend, den der Hundehalter bei Bekannten verbracht hatte, wird er mit dem Auto heimgefahren. Beim Verlassen des Fahrzeugs läuft einer der Vierbeiner ganz freudig auf diesen zu und hüpft am Auto des Freundes hoch. Währenddessen wird bei der Beifahrertür der Lack beschädigt, was Kosten in 300 Euro verursacht.
  3. Beim Spazieren büchst der Vierbeiner aus. Er läuft zur einem Passanten, der erschrocken zurückweicht und von dem Bürgersteig stürzt. Bei dem Sturz erlitt der Mann einen Oberschenkelhalsbruch. Der Schaden einschließlich die Gerichts- und Anwaltskosten liegen ungefähr in einem hohen vierstelligen Bereich.

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Durch meine Hündin Mira erlebe ich täglich, wie sozial und empathisch Tiere sind. Deswegen ist es mir wichtig, Menschen aufzuklären und so die Welt für Tiere ein Stückchen besser zu machen.

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